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VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 111-IV-19 (e.A.) |
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VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 111-IV-19 (e.A.) (https://dejure.org/2019,37236)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 111-IV-19
Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die für den Beschwerdeführer eintreten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist, mit denjenigen Folgen abzuwägen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2003, BVerfGE 108, 238 [245 ff.]). - VerfGH Sachsen, 25.07.2018 - 74-IV-18
Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren; Widerruf einer gewährte …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 111-IV-19
Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die für den Beschwerdeführer eintreten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist, mit denjenigen Folgen abzuwägen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2003, BVerfGE 108, 238 [245 ff.]). - VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 136-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 111-IV-19
Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die für den Beschwerdeführer eintreten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist, mit denjenigen Folgen abzuwägen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2003, BVerfGE 108, 238 [245 ff.]). - VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 81-IV-13
Erfolgreicher Eilantrag auf vorläufige Gestattung des Besuchs eines Gymnasiums
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 111-IV-19
Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die für den Beschwerdeführer eintreten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist, mit denjenigen Folgen abzuwägen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2003, BVerfGE 108, 238 [245 ff.]).
- VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19
Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen
Den Antrag des Beschwerdeführers, ihn im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung unter Aufhebung des bestehenden Haftbefehls unverzüglich aus der Haft zu entlassen, hat der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 111-IV-19 (e.A.) - abgelehnt. - VerfGH Sachsen, 27.10.2020 - 189-IV-20
Vorläufige Regelung eines Zustandes durch das Verfassungsgericht nur bei Abwehr …
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 100-IV-19 Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 110-IV-18 [HS]/Vf. 111-IV-19 [e.A.] m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 119-IV-21
Entlassung aus der Untersuchungshaft i.R.d. Antrags auf Erlass einer …
Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die für den Beschwerdeführer eintreten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist, mit denjenigen Folgen abzuwägen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 111-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2003, BVerfGE 108, 238 [245 ff.]). - VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 113-IV-21
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich Aufhebung des …
Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die für den Beschwerdeführer eintreten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist, mit denjenigen Folgen abzuwägen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 111-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2003, BVerfGE 108, 238 [245 ff.]). - VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 121-IV-21 Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die für den Beschwerdeführer eintreten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt wird, in der Hauptsache sich aber später herausstellen würde, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist, mit denjenigen Folgen abzuwägen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, sich aber später die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache als unzulässig oder unbegründet erweist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 111-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 136-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 81-IV-13 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2003, BVerfGE 108, 238 [245 ff.]).